Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare

Antrag und Richtlinien für Ehejubilare

Wer wird gefördert?

Personen, die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und dies bereits seit:

  • 50 Jahren - Goldene Hochzeit
  • 60 Jahren - Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahren - Eiserne Hochzeit
  • 67 1/2 Jahren - Steinerne Hochzeit
  • 70 Jahren - Gnadenhochzeit
  • 72 1/2 Jahren - Juwelenhochzeit
  • 75 Jahren - Kronjuwelenhochzeit

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bestehende aufrechte Ehegemeinschaft (vor allem, wenn der Haupt- und Nebenwohnsitz bei den Eheleuten getrennt ist)
  • Ordentlicher Wohnsitz in Oberösterreich mindestens seit drei Jahren
  • Einer der Eheleute muss die Unionsbürgerschaft besitzen

Abwicklung / Antragstellung

  • Antrag wird von den Eheleuten bei der Wohnortgemeinde/Magistrat eingebracht bzw. liegt dort auf (Heiratsurkunde mitnehmen)
  • Antrag wird selbstständig von einigen Gemeinden gestellt, wenn das Ehepaar, dort gemeldet ist und auch dort geheiratet hat
  • Antrag wird über den Seniorenbund, Pensionistenverband oder Seniorenring eingebracht (Daten müssen vom Gemeindeamt bestätigt werden, wenn keine Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel bzw. Heiratsurkunde beigelegt wird)
  • Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhausplatz 1, 4021 Linz, zu senden (inkl. Heiratsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis).

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: