Förderung für PFAS-Trinkwasseruntersuchung

Einmalige Förderung der Untersuchungskosten für eine Trinkwasseruntersuchung auf den Parameterblock der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) inkl. des Parameters "Summe der PFAS-20".

Wer wird gefördert?

Öffentliche Wasserversorger mit Sitz in Oberösterreich (kommunale Wasserversorger, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Wasserversorger in überwiegend öffentlicher Hand) mit eigenem Wasserspender (Quelle oder Brunnen); keine Einschränkung der Anlagengröße.

Was wird gefördert?

Je Wasserversorgungsanlage wird eine Untersuchung auf Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) inkl. Summe der PFAS20 gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Untersuchung wird einmalig mit einer Förderpauschale in der Höhe von max. 170 Euro gefördert. Sollten die Kosten einer PFAS-Analyse inkl. USt 170 Euro unterschreiten, werden ausschließlich die tatsächlichen Kosten für die PFAS-Analytik gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um eine öffentliche Wasserversorgungsanlage, z.B. kommunale Wasserversorger, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Wasserversorger in überwiegend öffentlicher Hand.
  • Es wird zumindest ein eigener Wasserspender (Quelle oder Brunnen) für die Trinkwasserversorgung genutzt.
  • Entnahmezeitpunkt der Wasserprobe: 01.01.2024-31.12.2025; spätestmöglicher Einreichzeitpunkt: 31.03.2026.
  • Analyse in einer Untersuchungsstelle entsprechend der Trinkwasserverordnung – TWV (befugtes Trinkwasseruntersuchungsinstitut bzw. befugte Person. 
  • Zustimmung zur elektronischen Übermittlung der Messergebnisse vom Trinkwasseruntersuchungsinstitut auch an die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich.

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung

Die Förderung kann nach Rechnungserhalt online beantragt werden.

Benötigte Beilagen: Rechnung über die Untersuchungskosten.
Achtung: die Untersuchungskosten für PFAS müssen auf der Rechnung inkl. USt extra ausgewiesen sein. Die Rechnung muss auf das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen ausgestellt sein (nicht zulässig ist Ausstellung auf den Obmann, Wasserwart, etc.).

Beurteilung

Der Förderantrag sowie die elektronische Übermittlung der Untersuchungsergebnisse werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Wasserwirtschaft geprüft.

Genehmigung

Nach positiver Beurteilung des Förderantrags wird der Förderbetrag genehmigt.

Auszahlung

Die Überweisung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Rechtsgrundlagen

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (Beschluss der Oö. Landesregierung vom 15. November 2021)

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: