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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 15 bis 19/2024

02/2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 15/2024

Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetzes geändert wird

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LGBl. Nr. 16/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Anteile der Gemeinden an den Kosten der verbundbedingten Leistungen sowie am Kostenbeitrag für zusätzliche Kraftfahrlinienverkehrsdienste und die jeweiligen Regionen festgesetzt werden (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsverordnung 2024)

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LGBl. Nr. 17/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bautechnikverordnung 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2024)

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LGBl. Nr. 18/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001 geändert wird

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LGBl. Nr. 19/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Bumau“ in der Gemeinde Liebenau als Naturschutzgebiet festgestellt und die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wiesengebiete im Freiwald“ in den Gemeinden Grünbach, Liebenau, Sandl, St. Oswald, Weitersfelden und Windhaag bei Freistadt als Europaschutzgebiet bezeichnet werden, geändert wird

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Begutachtungsentwurf zur Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2024

Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrgesetz 2015 geändert wird (Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2024) - Begutachtungsfrist: 25. März 2024

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Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird

Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird - Begutachtungsfrist: 13. März 2024

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1