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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 76 und 77/2023

09/2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 76/2023

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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LGBl. Nr. 77/2023

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird

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Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2023)

Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2023) - Begutachtungsfrist: 4. Oktober 2023

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Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz über die Regelung des Jagdwesens in Oberösterreich (Oö. Jagdgesetz 2024)

Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz über die Regelung des Jagdwesens in Oberösterreich (Oö. Jagdgesetz 2024) - Begutachtungsfrist: 7. November 2023

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Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert werden (Oö. Bauordnungs-Novelle 2024)

Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert werden (Oö. Bauordnungs-Novelle 2024) - Begutachtungsfrist: 25. Oktober 2023

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1