Landesgesetz über begleitende Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Oö. Invasive Arten-Gesetz - Oö. IAG)

Dieses Gesetz normiert die erforderlichen Begleitmaßnahmen zur VO 1143/2014, insbesondere Behördenzuständigkeit sowie Strafbestimmungen

Der Oö. Landtag hat am 26. Jänner 2017 das Oö. Invasive Arten-Gesetz – Oö. IAG (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (im Folgenden: VO 1143/2014) ist am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten und gilt gemäß Art. 288 AEUV unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Nationale Verwaltungsbehörden und Gerichte haben EU-Verordnungen direkt anzuwenden, eine Umsetzung durch gleichlautende innerstaatliche Gesetze ist nach der EU-Rechtssystematik ausgeschlossen.

 

Die Mitgliedstaaten haben jedoch gemäß Art. 24 Abs. 2 VO 1143/2014 die für die Anwendung dieser Verordnung verantwortlichen Behörden zu notifizieren sowie gemäß Art. 30 Abs. 1 VO 1143/2014  Bestimmungen über Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festzulegen. Das Gesetz normiert die erforderlichen Begleitmaßnahmen zur VO 1143/2014, insbesondere Behördenzuständigkeiten sowie Strafbestimmungen.

 

Die VO 1143/2014 enthält Bestimmungen über die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen sowohl der vorsätzlichen wie der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Union (vgl. Art. 1 VO 1143/2014).

 

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

- Behördenzuständigkeit

- Dringlichkeits-, Management-, Wiederherstellungsmaßnahmen, Aktionspläne

- Betretungsrechte, Auskunfts- und Ausweispflichten

- Strafbestimmungen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: