Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird (Oö. Jagdgesetz-Novelle 2016)

Umsetzung von Deregulierungsmaßnahmen sowie Vornahme erforderlicher Klarstellungen und Anpassungen

Der Oö. Landtag hat am 15. Dezember 2016 die Oö. Jagdgesetz-Novelle 2016 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Mit der Oö. Jagdgesetz-Novelle 2016 werden Deregulierungsmaßnahmen umgesetzt sowie Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen, deren Erforderlichkeit sich in der Vollzugspraxis ergeben haben.

Durch diese Änderungen wird zB. die behördliche Arrondierung von Jagdgebieten außer Kraft gesetzt, in bestimmten Fällen auf eine bescheidmäßige Jagdgebietsfeststellung verzichtet und die Weitergeltung des zuletzt ergangenen Jagdgebietsfeststellungsbescheids normiert, eine Anpassung der Verweigerungs- bzw. Entzugstatbestände des § 39 Abs. 1 Oö. Jagdgesetz vorgenommen sowie die Verfahrensbestimmung hinsichtlich der Kostentragung bei der Geltendmachung von Jagd- und Wildschäden angepasst.