Landesgesetz, mit dem das Oö. Hundehaltegesetz 2002 geändert wird (Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2015)

Hund mit Brille und Notebook

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Untersagung der Hundehaltung wird zukünftig mit Strafbestimmung durchgesetzt werden können

Mit Beschluss des Oö. Landtag am 9. Juli 2015 (einstimmig) soll eine neue gesetzliche Bestimmung verhindern, dass Personen, denen die Haltung eines bestimmten Hundes untersagt wurde, diesen Hund in weiterer Folge noch beaufsichtigen, verwahren oder führen dürfen. Eine entsprechende Strafbestimmung soll ebenfalls eingeführt werden.

Weiterführende Informationen

Es ist in der Vergangenheit gelegentlich vorgekommen, dass Personen, denen die Haltung eines bestimmten Hundes untersagt wurde, trotzdem die Möglichkeit hatten, den Hund weiter zu beaufsichtigen oder zu führen, ohne selbst Hundehalter bzw. Hundehalterin zu sein, da der Hund im familiären Bereich oder bei Bekannten verblieben ist und somit im Rahmen von Besuchen Kontaktmöglichkeiten gegeben waren.

Nunmehr soll eine neue gesetzliche Bestimmung verhindern, dass Personen, denen die Haltung eines bestimmten Hundes untersagt wurde, diesen Hund in weiterer Folge noch beaufsichtigen, verwahren oder führen dürfen. Eine entsprechende Strafbestimmung soll ebenfalls eingeführt werden.

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