Grenzwerte

In der Regel werden Grenzwerte in EU-Richtlinien vorgegeben und dann in österreichisches Recht umgesetzt, wobei die österreichischen Werte strenger sein dürfen.

Was geschieht bei einer Grenzwertüberschreitung?

Man unterscheidet zwischen Alarmwerten, Grenzwerten, Zielwerten.
Bei Überschreitung eines Alarmwertes des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), bzw. der Alarmschwelle im Ozongesetz) sind akute Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht auszuschließen. Es muss daher sofort gehandelt werden. Sofern das Risiko einer Alarmwertüberschreitung besteht, müssen vorher Aktionspläne ausgearbeitet werden, die im Fall der Überschreitung in Kraft treten. Solche Aktionspläne können Verkehrssperren und Anlagenstilllegungen beinhalten. Bei Überschreitung der Informationsschwelle des Ozongesetzes sind keine derartigen Zwangsmaßnahmen möglich. Es muss aber die Bevölkerung informiert werden.

Bei Überschreitung von Grenzwerten des IG-L ist keine akute Gefahr gegeben, aber langfristige Schädigungen können nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher in einer Statuserhebung festzustellen, wie es zu der Überschreitung gekommen ist und welche Verursacher dafür verantwortlich sind.  Anschließend ist ein Maßnahmenkatalog auszuarbeiten und Maßnahmen zu verordnen, mittels derer Emissionen der Hauptverursacher reduziert werden. In der derzeitigen Fassung enthält das Immissionsschutzgesetz-Luft eine begrenzte Liste möglicher Maßnahmen, die in vielen Fällen zur wirksamen Verhinderung von Grenzwertüberschreitungen nicht ausreicht.

Die Überschreitung von Zielwerten hat keine rechtlichen Folgen. Zielwerte gelten aber als Richtschnur für einen Zustand, der zu erhalten ist, bzw. der dort wo die Zielwerte nicht eingehalten werden, jedenfalls anzustreben ist.

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