Verwaltungspolizei

Regelt Bestimmungen und Vorschriften der unterschiedlichsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens.

Mit dem Begriff „Polizei“ wird ein Teil der Exekutive eines Staates bezeichnet. Der Begriff umfasst die Polizeibeamten, die dazugehörigen Behörden und die im Polizeirecht geregelten Befugnisse der Polizisten. Mit dem Begriff „Verwaltungspolizei“ ist nicht die Polizei im eigentlichen Sinne gemeint, sondern damit werden Bestimmungen und Vorschriften bezeichnet, die die unterschiedlichsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens regeln, damit es in bestimmten Situationen des gesellschaftlichen Lebens nicht zu Konflikten kommt.

So werden etwa im Oö. Jugendschutzgesetz der Jugend, den Erziehungsberechtigten und den Erwachsenen Rahmenbedingungen vorgegeben, die eine gesunde Entwicklung der Jugend ermöglichen sollen. Unter den Begriff „Verwaltungspolizei“ fällt u.a. auch das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, das dafür sorgt, dass Veranstaltungen reibungslos, geordnet und sicher ablaufen können. Ferner soll durch das Oö. Glücksspielautomatengesetz bzw. das Oö. Wettgesetz verbotenem und unkontrolliertem Glücksspiel und Wettwesen Einhalt geboten werden. Die Verwaltungspolizei regelt aber auch Themenfelder wie Lärmschutz (Oö. Polizeistrafgesetz), Hundehaltung (Oö. Hundehaltegesetz) und auch den Bereich der Prostitution (Oö. Sexualdienstleitungsgesetz).

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