e-Rechnung

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet alle Stellen der öffentlichen Verwaltung aller Mitgliedsländer, elektronische Rechnungen (kurz e-Rechnungen) zu akzeptieren. Eine e-Rechnung entspricht dabei einem für Maschinen lesbaren Format und nicht einer Mail mit einem Dateianhang.

Das Land Oberösterreich bietet seinen Geschäftspartnern, die Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens an das Land erbringen, die Möglichkeit, neben Papierrechnungen auch Rechnungen in elektronischer Form über das e-Rechnungsportal des Bundes zu legen.

Bereits seit 2014 nimmt das Land aufgrund der Bundesverordnung betreffend die „Gleichstellung von elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen“ über das e-Rechnungsportal des Bundes e-Rechnungen entgegen.

Vorteile der e-Rechnungen über das Portal des Bundes

  • Effizienz

    Im Vergleich zur Übermittlung in Papierform ist eine schnellere Bearbeitung der Rechnung möglich.

  • Nachweis der Rechnungsübermittlung

    Nach der Übermittlung der e-Rechnung im Wege des Portals des Bundes erhalten Sie eine Bestätigung über den Rechnungseingang beim Land OÖ.

  • Höherer Sicherheitsstandard bei der Übermittlung der Rechnung

    Durch die Übermittlung der Rechnungen im Wege des Portals des Bundes kann das Risiko eines Cyberangriffes wesentlich minimiert werden und somit ein höherer Sicher­heits­standard erreicht werden.

  • Einheitlicher e-Rechnungsstandard auch bei anderen öffentlichen Kunden

    Rechnungsleger, welche bereits Rechnungen an den Bund legen, können dasselbe Portal auch für Rechnungen an das Land verwenden. Auch die anderen Länder und einige Städte verwenden das Rechnungsportal des Bundes.

  • Reduktion der Manipulations- und Versandkosten

    Porto- und Papierkosten fallen im Gegensatz zu Papierrechnungen nicht an.

Um eine e-Rechnung über das Bundesportal an das Land zu legen, ist eine Registrierung und Anmeldung am Unternehmensservice Portal (USP) erforderlich.

Eine wesentliche Information für die Rechnungslegung stellt dabei die Auftragsreferenz (beginnend mit L4/) dar, die auf den Bestellschreiben des Landes angeführt ist (Hinweis: Die Lieferantennummer wird beim Land nicht verwendet und dieses Feld ist daher beim Rechnungsformular nicht zu befüllen).

Falls Unternehmer bereits e-Rechnungen an den Bund legen, dann ist für diese keinerlei weiterer Aufwand erforderlich:

  • gleicher Zugang über das Unternehmensserviceportal

  • gleiche e-Rechnungsformate

  • gleiches Web-Formular

  • gleiches technisches Umfeld (Webservices)

Umgekehrt gilt auch, dass Unternehmer als e-Rechnungsleger an das Land Oberösterreich alle Voraussetzungen für zukünftige e-Rechnungen an den Bund geschaffen haben.

Die Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte zur elektronischen Rechnungsübermittlung an das Land Oberösterreich finden Sie unter: